Dem aufmerksamen Konsumenten freitagabendlicher Satire sind die wiederkehrenden Auftritte von "Grundi", dem Grundgesetz im Maskottchen-Anzug, in Jan Böhmermanns ZDF Magazin Royale wohl kaum entgangen. Es erscheint stets dann, wenn Grundrechtsverletzungen - meist Diskriminierungen - thematisiert werden, auf die "Grundi" umgehend rigide und teils gewaltvoll reagiert. Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Jedoch unterstreicht diese Auseinandersetzung im popkulturellen Mainstream eindrücklich die zentrale Bedeutung des Grundgesetzes für unsere Demokratie und unser Staatswesen. Dass wir uns heute immer noch auf die 1949 in der alten Bundesrepublik in Kraft getretene Verfassung berufen können, war ursprünglich nicht vorgesehen.
Mit der deutschen Einheit 1990 wäre der historische Moment gewesen, an dem sich die Ost- und Westdeutschen gemeinsam eine neue Verfassung hätten geben können. Es kam bekanntlich anders: Die Einheit erfolgte durch den Beitritt der ostdeutschen Länder, aus dem "Provisorium" wurde ein "Definitivum". (12) Dieser Prozess ist Gegenstand des hier besprochenen Sammelbandes, den Kerstin Brückweh anlässlich des 75. Jubiläums des Grundgesetzes herausgegeben hat. Dazu wurden Rechtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, Historikerinnen und Historiker, Zeitzeuginnen und Zeitzeugen sowie Nachgeborene eingeladen. Im Mittelpunkt stehen zwei Leitfragen: Warum blieb eine umfassende Verfassungsdebatte mit ostdeutschen Impulsen und anschließender Volksabstimmung aus, und welche Geschichte(n) spiegeln sich im Grundgesetz wider? Kritikerinnen und Kritiker des Vereinigungsprozesses bewerten das Scheitern als vertane Chance, ostdeutsche Lebenswelten und Erfahrungen frühzeitig als gleichberechtigt anzuerkennen und das Zusammenwachsen zu fördern. Darüber schwebt nicht zuletzt die seit Jahren diskutierte Frage, warum der Osten anders ticke und anders wähle.
Gegliedert ist das Buch in fünf Teile. Auf die Einführung folgt ein Kapitel über die drei Verfassungsinitiativen der Jahre 1989/90 bis 1994. Daran schließt eine inhaltliche Tiefenbohrung zum Artikel 6 Grundgesetz (Ehe und Familie) an. Der umfangreichste vierte Teil versammelt vor allem historische Kontextualisierungen. Den Abschluss bildet ein Werkstattgespräch der Herausgeberin mit dem Rechtshistoriker Jan Thiessen.
Besonders der zweite Teil nimmt die Leserschaft in die dichte Zeit der Einigungs- und Transformationsjahre mit. Dafür sorgen nicht nur die abgedruckten Originalquellen, die ein Bild davon vermitteln, dass mit dem Ende des Kalten Krieges ganz neue Möglichkeitshorizonte und Zukunftsvorstellungen vorstellbar wurden. Besonders der Beitrag der Juristin Rosemarie Will, die an dem DDR-Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tisches mitarbeitete, sorgt für diesen Eindruck. Mit dem Entwurf wollte man einer zentralen Forderung der friedlichen Revolutionärinnen und Revolutionäre nachkommen und die DDR 1990 auf demokratische Füße stellen - nicht zuletzt, um die ostdeutsche Verhandlungsposition im Vereinigungsprozess zu stärken. Will führt außerdem aus, dass die DDR-Verfassung besonders im Bereich Gleichberechtigung der Frau einen "Modernisierungsvorsprung" gehabt habe. Auch Helmut Kohl bestritt seinerzeit nicht, dass es auch ernstzunehmende Stärken im Ost-Staat gegeben habe. (273) Mit der dann als Beitritt organisierten deutschen Einheit sind die Ostdeutschen genau in den Bereichen des Sozial- und Familienrechts teilweise zurückgeworfen worden. So verloren beispielsweise Väter nichtehelicher Kinder das Erziehungsrecht und mussten sich mit der Vormundschaft begnügen, wie Eva Schumann darlegt. Generell sei damals auch eine Chance vertan worden, dem sozialen Wandel in Westdeutschland zu entsprechen.
In der Debatte wird nach Ansicht des Juristen Matthias Jestaedt oft übersehen, dass das Grundgesetz seit jeher einem stetigen Wandel unterlag bzw. unterliegt. Anhand der vielen Modifikation an der Verfassung seit 1949 (67 Änderungsgesetze bis 2022) legt er dar, dass es keinesfalls eines "eruptiven" Ereignisses (207) bedurfte, um das Grundgesetz auch nach 1989/90 an die gesellschaftlichen Anforderungen anzupassen und ostdeutsche Interessen zu berücksichtigen. Auf lange Sicht gesehen mag man hier zustimmen. Es änderte aber an der Realität des Augenblickes nichts, denn entsprechende Veränderungen haben zum Teil noch viele Jahre auf sich warten lassen. Zudem wird die generelle Wandlungsfähigkeit des Grundgesetzes in der Regel auch nicht bestritten. Kritikerinnen und Kritiker bedauern vielmehr, dass der historische Moment für eine neue Verfassung nicht genutzt wurde, von der eine enorme symbolische Strahlkraft für den Einheitsprozess und die Stärkung des Demokratiebewusstseins hätte ausgehen können.
Die im Band benannten Gründe für das Scheitern sind vielfältig und zum Teil auch aus anderen Bereichen der Forschung zur Wiedervereinigung und ostdeutschen Transformation bekannt. Um hier nur einige zu nennen: die enorme Dynamik der Umstände und der Wunsch vieler Ostdeutscher, die Einheit schnell zu vollziehen, die Dringlichkeit anderer Problemfelder unter Berücksichtigung fiskalpolitischer Überlegungen oder die fehlende Erfahrung ostdeutscher Eliten mit den Strukturen, Prozessen und Gepflogenheiten der westdeutschen Verwaltungs- und Politikwelt. Wiederkehrend wird auch der Unwille der konservativen politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger aus der alten Bundesrepublik herausgearbeitet, die vor 1989/90 noch häufig die Vorläufigkeit des Grundgesetzes betonten. An dieser Stelle sei auf die Lektüre Anselm Doering-Manteuffels Beitrag verwiesen, der den ideengeschichtlichen Rahmen umreißt, in dem sich deren Prägung seit Gründung der Bundesrepublik vollzog. Das Festhalten am Grundgesetz sei ihm zufolge als Ausdruck des seit den 1980er Jahren in der alten Bundesrepublik ausgetragenen Kulturkampfes zwischen "Konservativen" und "Linken" bzw. "Traditionalisten" und "Progressiven" (246) zu werten.
Während der Band zur ersten Leitfrage also einige Interpretationsangebote bietet, lässt sich Vergleichbares für die zweite bedauerlicherweise nicht sagen. Dies wird auch von der Herausgeberin im Abschlussdialog eingeräumt, der dem ansonsten eklektischen Gesamtbild des interdisziplinären Bandes eine wohltuende Klammer verpasst. Dieser Eindruck ist nicht zuletzt den unterschiedlichen Textkulturen der beiden dominanten Disziplinen geschuldet. So war es nicht immer leicht, den Ausführungen der rechtswissenschaftlichen Texte zu folgen. Alles in allem aber ist die Lektüre dieses auf den ersten Blick eher unscheinbaren Büchleins mit dem etwas spröde klingenden Titel auch für jene empfehlenswert, die keine ausgewiesenen Kenner von Verfassungsrecht und Verfassungsgeschichte sind.
Kerstin Brückweh (Hg.): Die Wiederbelebung eines "Nicht-Ereignisses"? Das Grundgesetz und die Verfassungsdebatten von 1989 bis 1994. Eine Veröffentlichung aus dem Arbeitskreis für Rechtswissenschaft und Zeitgeschichte an der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz, Tübingen: Mohr Siebeck 2024, XIX + 338 S., ISBN 978-3-16-163513-7, EUR 39,00
Bitte geben Sie beim Zitieren dieser Rezension die exakte URL und das Datum Ihres letzten Besuchs dieser Online-Adresse an.