Marion Dotter / Ulrike Marlow (Hgg.): "Allerunterthänigst unterfertigte Bitte". Bittschriften und Petitionen im langen 19. Jahrhundert (= DigiOst; Bd. 18), Berlin: Frank & Timme 2024, 394 S., Diverse Farbabb., ISBN 978-3-7329-0671-0, EUR 59,80
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Diese Rezension erscheint auch in der Zeitschrift für Ostmitteleuropa-Forschung.
Bittschriften geben Aufschluss einerseits über die Wünsche und Nöte der Untertanen, andererseits über den Willen der Herren, darauf einzugehen. Mit Bittschriften appellierten Untertanen an die Gnade der Herren. Dabei war die Entscheidungsfreiheit des Herren umso größer, je individueller er auf die Bitten eingehen konnte, d. h. je weniger die Entscheidungsfindung formalisiert war. In dieser Beziehung stellt das 19. Jahrhundert den Übergang von der individuellen zur formalisierten Gnade dar. Damit wird aus der Huld des Adressaten der Bittschrift ein Anspruch, ein Recht des Bittenden. Gerade in Zeiten, in denen in vielen, meist innenpolitischen Bereichen diese Verrechtlichung fehlt, sind Bittschriften eine wichtige Quelle zur realen Situation der Beherrschten und zur Politik der Herrschenden. Zudem sind sie quantitativ nutzbar, gerade wenn für diese Themenfelder statistische Erhebungen fehlen. Daher hat die Supplikenforschung bisher zwei Schwerpunkte: einen zeitlichen (die frühe Neuzeit) und einen inhaltlichen (die Sozialgeschichte), wären hier doch quantitative Quellen besonders wichtig, fehlen aber als systematische Erhebung wegen der sich erst entwickelnden Statistik bis in die letzten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts. Dieses Übergangsjahrhundert der Formalisierung (sozusagen "von der Gnade zum Recht") nehmen die Beiträge des vorliegenden Sammelbandes für den deutschen und habsburgisch-cisleithanischen Raum aus ganz unterschiedlichen Perspektiven in den Blick. Herausgegeben und eingeleitet haben ihn Marion Dotter und Ulrike Marlow.
Der Band gliedert die Beiträge nach "I. Bittschriften an das Herrscherhaus" und "II. Bittschriften an staatliche und nicht-staatliche Adressaten". Teil I zerfällt seinerseits in, erstens, Beiträge über individuelle Gnadenakte der Herrscher und, zweitens, Beiträge über deren formalisierte Gnadenakte. Auch Teil II besteht aus zwei Abschnitten: erstens, Beiträge zu Bittschriften an staatliche Institutionen (wo sich der Bittende nicht an den Herrscher, sondern seine Behörden wandte), die Ausdruck der Verrechtlichung von Ansprüchen sind, und, zweitens, Beiträge zu Bittschriften an private Personen und Institutionen, die rechtlich ungebunden waren, also rein aus Gnade wirkten.
In manchen Bereichen hielt sich auch im 19. Jahrhundert die herrschaftliche Gnade besonders lange (Teil I.1). Dies war bei Hofangestellten der Fall, wie Anja Bittner anhand des preußischen Hofes untersucht. Ein anderer Bereich waren herrschaftliche Stiftungen. Mit Bittschriften um Aufnahme in das Theresianische Damenstift in Prag, das zur wirtschaftlichen Absicherung verarmter adliger Frauen gegründet worden war, setzt sich Michaela Žáková auseinander.
Hingegen bildete sich ein formalisiertes Entscheidungssystem gerade dann heraus, wenn individuelle Entscheidungen den Verwaltungsapparat zu überlasten begannen (Teil II.2). Dies war besonders leicht bei Kleinstaaten der Fall, wie Paul Beckus anhand von Anhalt-Dessau 1759-1817 zeigt. Hier ging die Professionalisierung der Verwaltung mit der Formalisierung und dem Rückgang des Bittwesens Hand in Hand, wobei diese Professionalisierung selbst das Ergebnis des Eingehens auf die Bitten war. Ein anderes Phänomen zeigt Joachim Popek für Galizien. Hier konnten die Grundherren nach den Teilungen Polens die Umsetzung des neuen habsburgischen Rechts (das die Willkür der Grundherren stärker limitierte) durch Ignorierung und Verschleppung bäuerlicher Beschwerden verhindern. Zur Durchsetzung ihres Rechts wandten sich daher galizische Bauern an den Kaiser. Formalisierung war auch die Folge der schieren Masse an Bittschriften, wie bei Bitten um Auszeichnungen. Mit Nobilitierungen in der Donaumonarchie setzt sich Jan Županič auseinander. Dabei geht er der Frage nach, wie sich das System im Laufe der Zeit, nicht zuletzt durch den Einfluss des österreichisch-ungarischen Ausgleichs von 1867, veränderte.
Bittschriften richteten sich jedoch nicht nur unmittelbar an den Herrscher, sie konnten auch an parlamentarische Vertretungen oder Verwaltungsorgane adressiert sein (Teil II.1). Mit fünf Bittschriften zwischen 1819 und 1846 des Rabbiners Samson Wolf Rosenfeld an die bayerische Ständeversammlung, in denen er die Gleichstellung der Juden forderte, befasst sich Moritz Bauernfeind. Auch wenn auf Rosenfelds Forderungen nicht eingegangen wurde, sah sich die Ständeversammlung mit dem Thema immer wieder konfrontiert. Die rechtliche Gleichstellung der Juden erfolgte in Bayern erst 1861. Daniel Benedikt Stienen beschäftigt sich mit Bittschriften deutscher Bauern im Osten Preußens 1886-1914 um Ankauf ihres Bodens durch den Staat. Preußen verfolgte eine Politik der Germanisierung in den Gebieten mit starker polnischer Bevölkerung. Zu diesem Zweck kaufte der Staat den Boden polnischer Bauern auf, um ihn an deutsche Siedler zu verkaufen. Dies führte nun zu Bittschriften deutscher Bauern, die ihren Boden auch verkaufen wollten. Weil solche Bitten größtenteils abgelehnt wurden, änderte sich mit der Zeit der Ton der Bittschriften von loyaler Bitte hin zu wütender Drohung. Einem ähnlichen - wenn auch in die umgekehrte Richtung weisenden - Versuch, mit dem Nationalismus umzugehen, geht Johannes Kalwoda nach. Um nationale Differenzen zwischen Deutschen und Tschechen besonders im Kronland Böhmen zu reduzieren, gab es 1891/92 und 1906-1910 in der Regierung neben einem tschechischen auch einen deutschen Landsmannminister. Ein wesentlicher Aufgabenbereich des von Kalwoda untersuchten deutschen Landsmannministeriums bestand in der Unterstützung von Bittschriften bei anderen Ministerien. Ein weiterer Bereich, in der sich die formale Behandlung von Bittschriften durchsetzte, war das Militär. Elisabeth Berger befasst sich mit Bittschriften um 1900, mit denen Eltern versuchten, ihre einberufenen Söhne dauerhaft befreien zu lassen.
Im Gegensatz zur formalisierten Behandlung von Bittschriften blieb im privaten Bereich das Supplikenwesen weiterhin ein Gnadenakt des Adressanten (Teil II.2). Josef Löffler untersucht dies am Beispiel der 313 im Jahr 1833 an die Grafen Harrach gerichteten Bittschriften und gliedert diese nach Beweggrund, Sprache und Erfolg. Lisa Maria Hofer hingegen geht dem Umgang der privaten Taubstummeninstitute in Salzburg und Linz mit Bitten von Eltern um Aufnahme ihrer beeinträchtigten Kinder in diese Anstalten nach.
Dieser Sammelband wirft mit seinen Beiträgen Schlaglichter auf den Wandel des Supplikenwesens im 19. Jahrhundert und lässt damit Umrisse in der Breite und der Vielfältigkeit sowie der unterschiedlichen Ursachen und Geschwindigkeiten dieses Wandels erkennen. So wurde die Formalisierung im Umgang mit Bittschriften durch eine Professionalisierung der Verwaltung begleitet. Wo hingegen Bitten auf persönliche Bindungen zwischen Bittendem und Gebetenen beruhten, blieb der Umgang mit Bittschriften längerfristig ein individueller Gnadenakt. Insofern leistet dieser Sammelband einen wichtigen Beitrag zur Erklärung des Wandels der Herrschaftspraxis im 19. Jahrhundert.
Anatol Schmied-Kowarzik